Gutachten für die Steuer

Die typische Situation:

Das Finanzamt ermittelt aus dem Grundstückswert einen zu hohen Bodenwertanteil. Dadurch vermindert sich der Wert des abschreibungsfähigen Gebäudeanteils. Sie benötigen ein Gutachten zur Kaufpreistrennung in einen Boden- und einen Gebäudeanteil für den steuerlichen Ansatz.

Der Zweck:

Ermittlung des Verkehrswertes für das Objekt. Aufspalten des Verkehrswertes nach Grundstücks- und Gebäudeanteil als Grundlage für die steuerliche Abschreibung (Absetzung für Abnutzung = AfA).

Problemstellung:
Der Verkehrswert eines Grundstücks setzt sich aus den Anteilen von Boden und Gebäude zusammen. Für die Abschreibung, die nur vom Gebäudeanteil vorgenommen wird, sind die Anteile zu trennen.

Ein echtes Problem stellt sich für die Aufteilung dar, wenn das Objekt sehr günstig – also unterhalb des Verkehrswertes – erworben wurde. Das ist häufig bei Erstehen in einer Versteigerung der Fall, kann aber auch bei ganz normalem Erwerb (Kauf) möglich sein. Wird hier der Bodenwert nach den gemeindlichen Bodenrichtwerten ermittelt so ergibt sich ein Ungleichgewicht zu Gunsten des abzuziehenden Bodenwertes. Diese Verwerfung kann so extrem sein, dass der verbleibende Gebäuderestwert kaum noch als realistische Größe für eine Abschreibung taugt. Dieses Verhältnis richtig zu stellen ist Ziel des Gutachtens.

Die Vorgehensweise:

Ich besichtige das Objekt, werte die von Ihnen zusammengestellten Unterlagen aus, und bündel alle Erkenntnisse zu einem schriftlichen Dokument.

Basisannahmen für die Berechnung zum Vorzugspreis:

 

  • Dieser Gutachten-Typ ist darauf abgestellt, die Trennung des Verkehrswertes in Boden- und Gebäudeanteil für steuerliche Zwecke festzustellen.
  • Das Objekt befindet sich innerhalb Freitals oder Dresdens. (Andernfalls können Fahrtkosten gesondert berechnet werden.)
  • Es handelt sich um eine “normale” eigengenutzte oder vermietete Wohnimmobilie, ggf. mit EG-Laden (kein reines Gewerbeobjekt).
  • Das Bewertungsobjekt birgt keine Schwierigkeitsformen. Z. B. Lasten / Rechte im Grundbuch wie Erbpacht, Brunnen- oder Wegerechte, wertbeinflussende Dienstbarkeiten sowie Bebauung über Ausnahmeregeln (z.B. Grundstück ist kein Bauland), Wertermittlungsstichtag liegt im laufenden Jahr bzw. Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag sind gleich. Es existieren keinerlei Probleme mit Grund und Boden (z.B. Altlasten). Ferner gehen wir davon aus, dass von unserer Seite höchstens telefonische Auskünfte bei Behörden einzuholen sind aber keine zeitraubenden Besuche notwendig sind.
  • Die Beschaffung von fehlenden Unterlagen / Auskünften übernehmen wir gegen gesonderte Berechnung nach Zeitaufwand.

Bei Auftragsbearbeitung liegen die von uns angeforderten Dokumente vor. Eine Liste erhalten Sie mit unserem Auftragsformular übermittelt, z. B. aktueller Grundbuchauszüge, Lageplan, Daten über durchgeführte Sanierungen, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, ETVers.Protokolle, Hausgeldabrechnung mit Rücklagestand.

Honorartabelle - gültig ab 01.11.2019

 

Honorartabelle angelehnt an die *BVS-Richtline zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien (Nettowerte ohne MwSt.).

  • ) Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.
Immobilienwert Gutachten Kaufberatung Beratung Auskunft Gutachten gerichtsfest Geldinstitute Gutachten Steuer
bis 150.000 950 713 1.450 1.088
bis 200.000 1.420 1.065 2.030 1.523
bis 300.000 1.710 1.283 2.470 1.853
bis 400.000 1.910 1.433 2.750 2.063
bis 500.000 2.080 1.560 2.990 2.243
bis 750.000 2.470 1.853 3.550 2.663
bis 1.000.000 2.720 2.040 3.920 2.940
bis 1.500.000 3.290 2.468 4.740 3.555
bis 2.000.000 3.820 2.865 5.490 4.118
bis 2.500.000 4.350 3.263 6.270 4.703
bis 3.000.000 4.810 3.608 6.930 5.198
bis 5.000.000 6.620 4.965 9.540 7.155
bis 7.500.000 8.700 6.525 12.530 9.398
ab 10.000.000 10.670 8.003 15.370 11.528

 

Das Honorar kann auch auf Stundenbasis, pauschal oder individuell vereinbart werden.

Beispiele hierfür sind:

 

  • mehrere gleichartige Objekte (Wohnungen im gleichen Wohnblock, Reihenhäuser im gleichen Baugebiet).
  • extrem lagebedingte Wertigkeit, Toplage oder Armenviertel führen zur Auf- oder Abwertung während die Gutachtertätigkeit davon weitgehend unbeeinflusst ist.
  • Immobilienwerte weit oberhalb der Honorartabelle.